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BGH, 22.03.1955 - 1 StR 53/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 22.03.1955 - 1 StR 53/55
Die Auffassung, bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung der Strafe erfordert, müßten die Persönlichkeit des Angeklagten und die Strafmilderungsgründe, die bei der Strafzumessung berücksichtigt wurden, völlig ausser Betracht bleiben, ist rechtsirrig (BGHSt 6, 125, 128) [BGH 06.05.1954 - 3 StR 162/54]. - BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
Auszug aus BGH, 22.03.1955 - 1 StR 53/55
Auch bei Meineid ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht grundsätzlich und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ausgeschlossen (vgl BGHSt 6, 298).